Ausgezeichnet durch Senatsbeschluss und Verleihung am 20.3.1933.
Begründung: Wegen der "großen Verdienste" …um die nationale Wiedergeburt des Deutschen Volkes.
Bürgerschaftsbeschluss zum Entzug des Ehrenbürgerrechts am 4.7.1946.
Adolf Hitler war von 1933 bis 1945 Reichskanzler und von 1921 bis 1945 Vorsitzender der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), deren Ideologie bestimmt war von Nationalismus, Antisemitismus sowie Ablehnung der Demokratie. Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler errichteten Hitler und die Reichsregierung innerhalb weniger Monate eine Diktatur in Deutschland. Sie zerstörten mit Terror, Gesetzen und Verordnungen, Organisations- und Parteiverboten die pluralistische Demokratie, den Föderalismus und den Rechtsstaat. Politische Gegner und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen wie die Juden, die das NS-Regime zunehmend entrechtete, wurden vertrieben, inhaftiert, gefoltert und ermordet. Mit aggressiver Außenpolitik entfesselte Hitler den Zweiten Weltkrieg, in dem zahlreiche Massenverbrechen und Völkermorde begangen wurden. Seine skrupellose und verbrecherische Politik führte zu vielen Millionen Kriegstoten, Millionen ermordeter Juden – um nur die größte betroffene zivile Opfergruppe zu nennen - und zur Zerstörung deutscher, europäischer und außereuropäischer Städte.
Als der Reichsinnenminister die Machtübernahme in Bremen am 17. März 1933 beschlossen und einen Tag später der von der Reichsregierung neu eingesetzte Senat seine Tätigkeit als Landesregierung aufgenommen hatte, gehörte es zu den ersten Maßnahmen des Bremer Senats unter dem Vorsitz des Nationalsozialisten Richard Markert, die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Adolf Hitler am 20. März zu beschließen. Die Auszeichnung sollte rechtzeitig zur Eröffnung des neu gewählten Reichstages einen Tag später am 21. März in Potsdam erfolgen. Zu dieser Zeit hatten Hitler und seine Reichsregierung bereits das Ermächtigungsgesetz in den Reichstag eingebracht, das es der Reichsregierung fortan erlauben sollte, auch verfassungsändernde Gesetze ohne den Reichstag zu erlassen. Die Ausschaltung des Reichstages, die faktische Außerkraftsetzung der demokratischen Weimarer Verfassung und der Machtzuwachs Hitlers als Reichskanzler waren damit absehbar, als der nationalsozialistische Senatsbeschluss zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Hitler erfolgte. Hitler war in der nationalsozialistischen Zeit in zahlreichen deutschen Städten zum Ehrenbürger ernannt worden.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der NS-Diktatur beschloss die Bremische Bürgerschaft auf Antrag des Senats am 4. Juli 1946 einstimmig, posthum Adolf Hitler das Ehrenbürgerrecht der Freien Hansestadt Bremen zu entziehen und seinen Namen aus der Liste der Ehrenbürger zu löschen. Adolf Hitler ist die einzige Person, der die seit 1797 verliehene Bremer Ehrenbürgerwürde formal entzogen wurde.