Neben den Veranstaltungen des Senats der Freien Hansestadt Bremen ist die Fremdnutzung der historischen Räume im Bremer Rathaus möglich.
Säle und Räume des Rathauses werden für Veranstaltungen nichtstaatlicher Stellen grundsätzlich nur zur Verfügung gestellt, wenn die Veranstalter im sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Leben Bremens eine wesentliche Rolle spielen oder bei überregional tätigen Organisationen ein besonderer Bezug zu Bremen besteht und die Veranstaltung der Würde des Rathauses als Symbol der demokratischen Bürgergemeinde der Freien Hansestadt Bremen und seiner Bedeutung als UNESCO Welterbe der Menschheit gerecht wird.
Eine Genehmigung wird nicht erteilt für Veranstaltungen von politischen Parteien und ihnen nahe stehenden Organisationen.