Datenschutzerklärung für die Meldestelle für Hinweisgeber:innen
Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen von Meldungen nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz; HinSchG), bei der Senatskanzlei.
- Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist die Senatskanzlei, Am Markt 21, 28195 Bremen. Sie erreichen die zuständige interne Meldestelle unter folgender E-Mail-Adresse hinweisgeben@sk.bremen.de. Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation per E-Mail datenschutzrechtlich unsicher sein kann, sofern die Daten nicht verschlüsselt werden (z.B. mittels PGP oder TrueCrypt). - Kontaktdaten des behördliche:n Datenschutzbeauftragten der Senatskanzlei
Den behördliche:n Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse datenschutz@sk.bremen.de sowie unter folgender Postadresse Datenschutzbeauftragter der Senatskanzlei, Am Markt 21, 28195 Bremen. - Personenbezogene Daten
Die interne Meldestelle der Senatskanzlei verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere:
- Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Tätigkeitsbezeichnung,
- sonstige in dem Hinweis enthaltene auch personenbezogene Informationen.
- Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die interne Meldestelle der Senatskanzlei hat personenbezogenen Daten von Ihnen erhoben, da Sie eine Meldung im Sinn des Hinweisgeberschutzgesetzes eingereicht haben, die personenbezogene Daten von Ihnen enthielt. Infolge dieser Meldung ist die interne Meldestelle befugt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG), personenbezogene Daten auch von Ihnen zu verarbeiten, soweit dies zur Prüfung der Meldung und der Ergreifung von Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) erforderlich ist. - Empfänger der personenbezogenen Daten
Die unter 1. genannte zuständige interne Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der übermittelten personenbezogenen Daten entsprechend § 8 HinSchG und übermittelt diese nur, sofern ein in § 9 HinSchG genannter Fall vorliegt an eine in § 9 HinSchG genannte Behörde. - Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Inhalte und Daten der Meldung als auch die weiteren Dokumentationen werden drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Für eventuelle Gerichtsverfahren werden die aktenrelevanten Daten archiviert. Es gelten die Aufbewahrungs- und Löschungsfristen der Aktenordnungen der jeweils zuständigen Behörden. - Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO). Das Recht auf Auskunft besteht nicht, soweit durch die Auskunft Informationen offenbart würden, die wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten geheim gehalten werden müssen.
- Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DSGVO).
- Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht jedoch - ergänzend zu den in Art. 17 Abs. 3 DSGVO genannten Ausnahmen - nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung
gem. Art. 18 DSGVO. - Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ihren Rechtsansprüchen benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der erhebenden Stelle gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DSGVO).
- Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DSGVO).
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an den unter 2. genannten Datenschutzbeauftragten. Sie haben ferner das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen (Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven, Telefon: 04 21/361-2010, Telefax: 04 21/496-18495, office@datenschutz.bremen.de).