Ausgezeichnet durch Senatsbeschluss vom 19.4.1871, Verleihung am 22.5.1871.
Begründung: Wegen seiner Verdienste um das Vaterland und den militärischen Sieg über Frankreich.
Ebenso wie Otto von Bismarck galt Helmuth von Moltke als Wegbereiter der nationalstaatlichen Einheit Deutschlands. Während Bismarck vor allem im Hinblick auf sein politisches Agieren gewürdigt wurde, stand bei Moltke der militärische Aspekt im Vordergrund. Der Bremer Senat entschied sich vor diesem Hintergrund, beide gleichzeitig zu Ehrenbürgern der Stadt zu ernennen.
Auch Lübeck würdigte Moltke mit der Ehrenbürgerwürde – die beiden Hansestädte ließen die entsprechenden Urkunden gleichzeitig am 22. Mai 1871 überreichen. Durch die Siege seiner Truppen über die Armeen zweier damaliger europäischer Großmächte, Österreich und Frankreich, wurde Moltke als erfolgreichster Feldherr seiner Zeit geschätzt. Die entscheidende Schlacht bei Königgrätz gegen Österreich führte Moltke persönlich. Nach den siegreichen Kämpfen gegen Frankreich wurde er am 16. Juni 1871 zum Generalfeldmarschall ernannt. Er galt als überlegener Stratege, trat für eine konsequente Nutzung der technischen Neuerungen des 19. Jahrhunderts, der wirtschaftlichen und industriellen Ressourcen ein. Bereits seit den 1830er Jahren setzte er sich nachhaltig für den Aufbau eines leistungsfähigen Eisenbahnnetzes ein. Moltke blieb bis zu der aus Altersgründen erbetenen Verabschiedung am 9. August 1888 Chef des Großen Generalstabs.