Ausgezeichnet durch Senatsbeschluss vom 22.1.1855, Verleihung am 24.1.1855.
Begründung: Wegen seiner Verdienste um die Wiederherstellung der politischen Ordnung in Deutschland und Bremen nach der Revolution von 1848.
Ausgehend von Frankreich erfasste im Jahr 1848 eine Revolutionswelle den größten Teil des europäischen Kontinents. Unruhen und Kämpfe erschütterten die politischen und gesellschaftlichen Ordnungen. Zentrale Forderungen insbesondere des liberalen Bürgertums zielten vor allem auf eine Demokratisierung der politischen Herrschaftssysteme - Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit, allgemeines Wahlrecht und konstitutionelle Verfassungen gehörten dazu. Auch Bremen wurde von der revolutionären Welle erfasst. Vor diesem Hintergrund waren es vor allem liberale Gruppen, die eine konstitutionelle Verfassung forderten.
Bisher hatte sich die politische Ordnung Bremens auf ein republikanisches Stadtrecht gestützt: Danach bildete der Senat nicht nur die Regierung, sondern war auch für Rechtsprechung und Gesetzgebung zuständig. Allerdings benötigte der Senat bei der Gesetzgebung und anderen wichtigen Entscheidungen die Zustimmung des sogenannten Bürgerkonvents (vom Senat ernannt). Die Mitgliedschaft im Senat oder im Bürgerkonvent ergab sich freilich nicht etwa aus einer demokratischen Wahl, sondern blieb privilegierten Bürgern vorbehalten. Die revolutionären Ereignisse in Bremen hatten zur Folge, dass erstmals eine Parlamentswahl stattfand, bei der im Prinzip alle männlichen Bürger ab 25 Jahren gleichberechtigt teilnehmen konnten. Die auf diese Weise gewählte Bürgerschaft erhielt zusammen mit dem Senat das Recht zur Gesetzgebung und beschloss 1849 erstmals eine demokratische Verfassung mit einer gewissen Trennung der Staatsgewalten.
Auch wenn der Senat in der Verfassung weiterhin ein mächtiges Organ blieb – so war seine Macht doch eingeschränkt. Diese neue Machtverteilung gefiel nicht allen. Ein Teil des Senats und insbesondere Bürgermeister Johann Smidt ging hiergegen vor, als die Schaffung eines deutschen Nationalstaats in Frankfurt scheiterte, die Wiederherstellung des Deutschen Bundes absehbar wurde und die Bundesversammlung in Frankfurt 1851 beschloss, dass die Verfassungen in den deutschen Staaten auf ihre Übereinstimmung mit den Bundesgrundgesetzen aus der vorrevolutionären Zeit überprüft werden sollten. Er wandte sich an den Reaktionsausschuss der Bundesversammlung in Frankfurt, der die Ausführung des Beschlusses zu überwachen hatte. Dort gelang es ihm mithilfe des königlich-sächsischen Referenten Nostitz, dass die Bundesversammlung 1854 eine Revision der Bremer Verfassung durchsetzte. Es wurden politische Errungenschaften wie das gleichberechtigte Wahlrecht der Bürger rückgängig gemacht, der Senat bekam wieder mehr Macht. So war es nur folgerichtig, dass der Senat wenig später Julius Gottlob von Nostitz und Jänkendorf die Ehrenbürgerwürde zuerkannte.