Die Auszeichnung von Personen als "Ehrenbürger" in ihrer heutigen Ausprägung setzte in Deutschland vor mehr als zweihundert Jahren ein. Die kommunale Auszeichnung ist in verschiedenen deutschen Städten in den 1790er Jahren erstmals nachweisbar. In Bremen wurde sie im Jahr 1797 – also recht früh – mit der Verleihung des "Großen Bürgerrechts" erstmals ehrenhalber vollzogen, ohne dass dabei der Begriff "Ehrenbürger" verwandt wurde. Dieser wird in Bremen erst seit 1828 verwendet.
Grundlage der Verleihung war das allgemeine Bürgerrecht, das Einwohner der Stadt zu vollwertigen Bürgern mit der Möglichkeit der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Teilhabe an den Geschicken der Stadt machte. Bei seiner Verleihung leistete der Neubürger den Bürgereid vor dem Rat beziehungsweise Senat. Die Ausübung des Bürgerrechts war stets mit Rechten, aber auch mit teils erheblichen Pflichten verbunden. Sein Erwerb war in Bremen seit dem Mittelalter an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden, so an die Stellung von Bürgen und an die Leistung von Gebühren. Über seine Verleihung entschied allein der Rat beziehungsweise später der Senat, der die Verleihung auch verweigern konnte. Das Bremische Bürgerrecht konnten (männliche) Bremer Einwohner bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts erwerben.
"Großes Bürgerrecht"
"Ehrenbürger"
Ehrenbürger
Ehrenbürgerinnen
Die Ehrenbürgerschaft der Stadt Bremen ist hingegen eine Auszeichnung, mit der keine besonderen Rechte oder gar bürgerlichen Vorrechte verbunden waren und sind. Sie sollte vielmehr zwischen der Stadt und den meist hochgestellten auswärtigen Persönlichkeiten ein Band der Zuneigung und Gewogenheit knüpfen. Die Stadt machte damit einen Auswärtigen zu einem der Ihren. Die Ehrenbürgerwürde wurde daher zumeist auswärtigen Diplomaten, Militärs oder Politikern angetragen. Bis zum Jahr 1945 wurde sie ausschließlich Personen zuteil, die keine Einwohner Bremens (mehr) waren. Verleihungen an ehemalige Bremer Bürger wie an Heinrich Böse oder Bernhard Dräseke, erfolgten im 19. Jahrhundert erst, als diese Bremen verließen.
Seit 1947 ist es hingegen zur Regel geworden, dass gerade Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Bremen haben oder hatten – die also Bremer Bürger sind - mit der Ehrenbürgerschaft ausgezeichnet werden. Lange Zeit wurden nur Männer als Ehrenbürger gewürdigt, seit 2005 hat Bremen auch Ehrenbürgerinnen.
Für die Verleihung der Ehrenbürgerschaft durch die Stadtgemeinde Bremen gibt es keine rechtlichen Regelungen. Sie wird vom Senat vorgenommen und erfolgt auf Senatsbeschluss durch Ausstellung und Überreichung einer Ernennungsurkunde an die zu ehrende Person. Die Verleihung findet üblicherweise öffentlich in einem feierlichen Rahmen statt.
Die Ehrenbürgerschaft kann, da sie auf Bitten der Stadt einer Person als Ehrengabe angetragen wird und von der Person gegebenenfalls auch abgelehnt werden kann, eigentlich nur zu Lebzeiten verliehen werden. Ihre Wirkung endet daher strenggenommen – wie die Ausübung der bürgerrechtlichen Rechte und Pflichten - mit dem Tod der Person.
Neben der Auszeichnung mit der Ehrenbürgerschaft durch die Stadtgemeinde gibt es in Deutschland auch die Tradition, dass Hochschulen Ehrenbürger ernennen. Dies ist in Bremen sowohl in der Universität wie auch in der Hochschule Bremen der Fall.