Für Rückfragen betroffener Bürgerinnen und Bürger zur Hochwasser-Lage hat die Feuerwehr ein Kontakttelefon eingerichtet, erreichbar über die Telefonnummer (0421) 303011-799.
Die aktuelle Lageentwicklung mit Verhaltenshinweisen für die Bevölkerung werden über die Warnapp NINA veröffentlicht.
Wer in Borgfeld und Timmersloh vom Hochwasser betroffen ist, kann nun eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die entsprechende Richtlinie hat der Senat (23. Januar 2024) beschlossen. Demnach können Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten – vor allem im Bereich Erbrichterweg und Katrepeler Landstraße sowie in Timmersloh – bis zu 2.500 Euro Soforthilfe pro Privathaushalt (pdf, 99 KB) beantragen.
Die Mittel dienen unter anderem dazu, beschädigten Hausrat zu ersetzen. Auch Übernachtungskosten für die Zeit der Evakuierung können geltend gemacht werden. In besonderen Härtefällen sind bis zu 20.000 Euro möglich.
Gemeinnützige Institutionen (pdf, 90.8 KB), die durch das Hochwasser nicht versicherte Schäden erlitten haben, können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe beantragen. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Für Grundwasser im Keller gilt der Soforthilfefonds im Grundsatz nicht.
Anträge können bis zum 1. Mai 2024 unter Verwendung eines Formulars an die Senatskanzlei gestellt werden. Die Antragsformulare finden Sie hier zum Download:
Informationen zur Besteuerung der Soforthilfen
Sofern die Gelder für die Beseitigung privater Schäden (etwa bei Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung) gezahlt werden, unterliegen diese nicht der Besteuerung. Eine Erfassung in der Steuererklärung ist damit nicht erforderlich.
F8In Betrieben:] Die als Soforthilfen bezogenen Billigkeitsleistungen sind nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen. Werden die Gelder der Soforthilfemaßnahmen zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern oder zur Beseitigung von Schäden im Rahmen der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit oder der Vermietungstätigkeit wieder ausgegeben, so sind die Aufwendungen hierfür grundsätzlich als Betriebsausgaben/Werbungskosten – ggf. in Form von Absetzungen für Abnutzungen – wieder abzugsfähig. Soweit die mit der Beseitigung der Flutschäden im Zusammenhang stehenden Ausgaben also mindestens so hoch sind wie die gewährte Soforthilfe, wird auf diese keine Steuer fällig.
Gemeinnützige Organisationen: Zuwendungen, die für einen Zweckbetrieb oder den ideellen Bereich einer gemeinnützigen Körperschaft verwendet werden, z.B. für die Widerherstellung von Umkleidekabinen eines Sportvereins, unterliegen nicht der Steuerpflicht. Werden die Gelder jedoch nicht für den ideellen Bereich einer gemeinnützigen Körperschaft verwendet, sondern für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, z.B. die Wiederherstellung einer Vereinsgaststätte, gilt das oben zur betrieblichen Sphäre ausgeführte.
Nach dem Abfließen des Hochwassers und der Rückkehr in das eigene Zuhause sollten Bremerinnen und Bremer darauf achten, dass keine Lebensmittel und Getränke konsumiert werden, die Kontakt zum Hochwasser hatten. Durch eine mögliche Überflutung von Abwassersystemen ist ein Kontakt zu fäkal-kontaminiertem Wasser nicht auszuschließen.
Während der Aufräumarbeiten ist das Tragen von Gummistiefeln und wasserdichten Handschuhen empfehlenswert, um einen Kontakt zu möglicherweise verkeimtem Wasser zu vermeiden. Zudem sollte auf eine ausreichende Händehygiene geachtet werden, indem zum Beispiel vor dem Verzehr von Lebensmitteln die Hände ausreichend gewaschen werden.
Zusätzlich sollten die Empfehlungen des Gesundheitsamtes Bremen zum Spülen von Wasserleitungen beachtet werden:
www.gesundheitsamt.bremen.de/hochwasser-in-bremen
Leider ergab es bei nachströmendem Wasser und anhaltend hohen Pegelständen keinen Sinn, durchgehend Wasser zu pumpen. Überall, wo es Sinn ergeben hat, beispielsweise um Stromverteilerkästen und -anschlüsse oder Öltanks zu schützen, ist die Feuerwehr tätig geworden.
Das hängt von der Ursache ab. Wasser kann in Folge von extremen Starkregenereignissen oder aktuell insbesondere durch hohe Grundwasserstände und Überschwemmungen in Kellerräume eindringen. Die Feuerwehr Bremen gibt auf ihrer Webseite Hinweise, worauf Sie in dieser Situation achten sollten. Vor allem sollten Sie die Stromgefahren nicht unterschätzen!
Weitere Informationen unter www.feuerwehr.bremen.de/buergerinfo
Für die Phase, wenn die Pegelstände kontinuierlich sinken und die Überschwemmungsgebiete nicht von erneut ansteigenden Wasserständen bedroht sind, gibt es Planungen für effektive Pumpeneinsätze der Feuerwehr und anderer Hilfsorganisationen. Diese Maßnahmen werden aber voraussichtlich nicht alle Überschwemmungen beseitigen können.
Die Feuerwehr Bremen gibt auf ihrer Webseite Hinweise, worauf Sie in dieser Situation achten sollten. Vor allem sollten Sie die Stromgefahren nicht unterschätzen!
Weitere Informationen unter www.feuerwehr.bremen.de/buergerinfo
Nicht verschmutztes Wasser kann über die Regenwasserkanalisation abgeleitet oder oberflächig versichert werden.
Gering verschmutztes, haushaltsähnliches Schmutzwasser (z.B. mit Lebensmitteln verunreinigtes Wasser) kann in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.
Mit Öl oder anderen wassergefährdenden Stoffen belastetes Wasser ist durch Fachunternehmen zu entsorgen.
Nach Ablauf des Wassers sollte die Versicherung informiert und der Schaden fotografisch dokumentiert werden. Zur Sicherheit ist zu prüfen, ob die Gefahr eines Stromschlages besteht und möglicherweise Chemikalien oder Heizöl ausgelaufen sind. Lebensmittel, die Kontakt mit dem Hochwasser hatten, sollten entsorgt werden. Nach Entfernung des Schlamms aus den betroffenen Gebäuden sollte so schnell wie möglich mit der Trocknung des Gebäudes begonnen werden. Die Verbraucherzentrale Bremen bietet hierzu Informationen an unter www.verbraucherzentrale-bremen.de
Welche Straßen sind aktuell noch aufgrund des Hochwassers gesperrt?
Eine aktuelle Übersicht der Straßensperrungen im Land Bremen finden Sie unter www.vmz.bremen.de/verkehrlage/aktuell.
Fahren die Busse und Straßenbahnen in den vom Hochwasser betroffenen Bereichen?
Die aktuellen Meldungen der BSAG zu den einzelnen Linien finden Sie unter www.bsag.de
Wann kommt die nächste Müllabfuhr?
Restmüll und Bioabfall: Es werden alle befahrbaren Straßen von DBS abgefahren. Die überfluteten Gebiete können derzeit nicht erreicht werden. Restmüll wird über im Bremer Müllsack an allen Recycling-Stationen angenommen.
Abfuhr von Papier und Pappe / Gelber Sack und Gelbe Tonne: Auch hier gilt: Es wird überall dort abgefahren, wo DBS hinkommt. Die überfluteten Gebiete können derzeit nicht erreicht werden.
Die Entsorgung in den Gebieten Borgfeld und Timmersloh wurde am 05.01.2024 mit Sonderfahrten sichergestellt.
Weitere Informationen unter www.die-bremer-stadtreinigung.de/hochwasser
Meine Tonnen sind voll, gibt es extra Müllsäcke?
Zusatztermine werden kurzfristig organisiert. Die DBS wird Nachholtermine anbieten, sobald es die Situation zulässt.
Wie und wo entsorge ich mein kaputtes Inventar?
Eine Sperrmüllabholung kann telefonisch unter 0421 361-3611 oder unter info@dbs.bremen.de beauftragt werden. Außerdem wird Sperrmüll auf allen Recycling-Stationen kostenlos angenommen. Sobald es die Situation zulässt werden Sonderabfuhren für Sperrmüll in den überfluteten Gebieten angeboten. Hier informiert die DBS rechtzeitig.
Derzeit befinden wir uns weiterhin in der Lagebewältigung. Ob und wie die von Hochwasser betroffenen Länder in Abstimmung mit dem Bund finanzielle Unterstützung geben können, wird anschließend zu klären sein.
Zu dem Thema informiert auch die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-bremen.de
Außerdem konnte die "ressortübergreifende Koordinierungsgruppe Hochwasser" über das Deutsche Rote Kreuz mehrere Dutzend Bautrockner reservieren, die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den Bremer Hochwassergebieten Timmersloh und Borgfeld nach der Hochwasserlage kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen. Die genauen Modalitäten hierzu, wie beispielsweise die Verteilung der Bautrockner, werden noch bekannt gegeben. Die Mietgebühren für die Bautrockner werden in einer gemeinsamen Anstrengung der beiden Ressorts Finanzen und Inneres gestemmt. Wir informieren an dieser Stelle, sobald es weitere Informationen gibt.
Wo sind die Treffpunkte zum Sandsäcke befüllen?
Sandsackabfüllaktionen finden aktuell beim Deichverband nicht statt.
Was passiert, wenn die Sandsäcke ausgehen?
Derzeit sind ausreichend Sandsäcke vorhanden und gelagert.
Werden Helfer zum Befüllen benötigt?
Sollte es einen Bedarf geben, wird dies für Bremen anlassbezogen und gezielt durch den Deichverband oder die Feuerwehr kommuniziert. Die Behörden bitten darum, nicht unaufgefordert und spontan zu den Stationen zu fahren.
Die SWB hat hier eine Website mit Hinweisen zur Sicherheit von Elektro- und Gasinstallationen, sowie zur Trinkwassersicherheit veröffentlicht: : www.swb.de/borgfeld
Wie und wann weiß ich, ob ich mein Haus verlassen muss?
Zu Räumungen kommt es nur im äußersten Notfall. In der aktuellen Hochwasser-Lage ist dieser Fall nicht eingetreten. Viele Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich Borgfeld/Katrepel haben ihre Häuser verlassen, als der Strom aufgrund überfluteter Stromverteiler bzw. Hausanschlüsse abgeschaltet werden musste.
Was muss ich mitnehmen?
Wichtige Dokumente sollten bereitgehalten werden, auch Portemonnaie, Handy und Schlüssel. Wenn ein Haustier gehalten wird, sollte dieses nicht alleine im Haus zurückbleiben. Medikamente sowohl für sich selbst als auch für das Tier sind hierbei wichtig. Das Auto sollte, wenn möglich, umgeparkt werden. Außerdem sollten Kleidung zum Wechseln und wichtige Hygieneartikel eingepackt werden.
Welche Dokumente muss ich mitnehmen, wenn ich mein Haus verlasse beziehungsweise verlassen muss?
Wichtigste Dokumente sind hierbei: Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere, Impfpass, Versicherungskarte.
Wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon der Feuerwehr Bremen unter 0421/303011799. Gemeinsam mit der Sozialbehörde wird eine Evakuierung und Unterbringung organisiert.
Aktuell ist keine Notunterkunft (Evakuierungsstelle) in Betrieb. Im Bedarfsfall wird eine vorgehalten und zeitnah bekannt gegeben.
Haustiere sollten möglichst nicht mit in die Evakuierungsstelle mitgenommen werden.
Es sind nur sehr wenige Straßen nicht passierbar beziehungsweise aufgrund des Hochwassers gesperrt. Sollte der Pflegedienst doch in Borgfeld oder Timmersloh nur durch eine überschwemmte Straße zu den Patientinnen und Patienten gelangen, kann über das Bürgertelefon der Feuerwehr unter 0421/303011799 beispielsweise die Hilfestellung mit einem watfähigen Fahrzeug angefragt werden.
Ein Hinweis zum Ortsteil Timmersloh: Wenn der Ortsteil über die Timmersloher Landstraße nicht erreichbar ist, kann über das Falkenberger Kreuz und die Heidberger Straße angefahren werden.
Da es sich um ein natürliches Ereignis handelt, haben Wildtiere eigene Überlebensstrategien. Es wird empfohlen, sich den Tieren nicht zu nähern und ihre Zufluchtsorte nicht zu stören.
Darüber hinaus hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft die bereits seit dem 31. Dezember vergangenen Jahres geltende Anleinpflicht für Hunde bis zum 19.01.2024 verlängert. Laut Allgemeinverfügung müssen Hunde in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen sowie in größeren Baumbeständen und auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes angeleint werden.
Eine Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Den Text der Allgemeinverfügung bietet die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hier zum Download (pdf, 1 MB).