Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK - Ministerpräsidentenkonferenz) wurde auf Initiative der Ministerpräsidenten als "Gremium der Selbstkoordination" der Bundesländer im Jahr 1954 ins Leben gerufen und dient der Abstimmung von politischen Positionen untereinander. Die Einrichtung der MPK erfolgte auf Grundlage des im Grundgesetz festgeschriebenen deutschen Bundesstaatsprinzips, wonach sowohl der Gesamtstaat Bundesrepublik als auch die Länder eine eigene Staatsqualität besitzen. Daraus ergibt sich für jedes einzelne Bundesland das Recht, seine Kompetenzfelder eigenverantwortlich zu gestalten und dabei mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten. Im Zuge der MPK beraten und entscheiden die 16 deutschen Länder außerhalb des normalen Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam länderspezifische Fragen, die nicht im Bundestag oder Bundesrat beschlossen werden und vertreten diese gegenüber dem Bund.
In ihren Beratungen befasst sich die MPK mit vielfältigen und abwechslungsreichen Themengebieten, welche sowohl die Bundes- als auch die Landesebene betreffen. Darunter fallen die Energie-, Flüchtlings-, Wissenschafts-, Medien- und Europapolitik, aber auch Fragestellungen zum Föderalismus und zu den Finanzbeziehungen sowie der Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen zwischen Bund und Ländern.
Aktuelles Vorsitzland ist seit dem 1. Oktober 2023 Hessen, dessen MPK-Internetaufritt hier abrufbar ist. Das jeweilige Vorsitzland veröffentlicht zentral die Beschlüsse der MPK
Bremen hatte den Vorsitz zuletzt im Jahr 2015/2016 inne und wird ihn im Jahr 2031/2032 wieder inne haben.