So helfen Bund und Länder
Die Bundesregierung hat mit den Entlastungspaketen I, II und III eine Vielzahl von Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie von Unternehmen mit einem finanziellen Volumen von insgesamt etwa 95 Mrd. Euro beschlossen. Länder und Kommunen tragen in etwa 50 Prozent der Kosten mit.
Eine Übersicht über bisherige Entlastungsmaßnahmen von Bund und Ländern:
- Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sowie Rentnerinnen und Rentner in Deutschland – dazu zählen auch Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Minijobberinnen und Minijobber, bezahlte Praktikantinnen und Praktikanten, Freiwilligendiensteleistende sowie Mütter und Väter in Elternzeit. Die Pauschale war steuerpflichtig.
- Antragsfreie Heizkostenzuschüsse für
- Studierende mit BAföG, Azubis mit Ausbildungshilfe beziehungsweise Ausbildungsgeld und Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss erhielten zwei einmalige Heizkostenzuschüsse in Höhe von 230 und 345 Euro.
- Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld erhielten ebenfalls zwei Auszahlungen (270 Euro pro Person oder 350 Euro für zwei wohngeldberechtigte Personen in einem Haushalt plus 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied / 415 Euro pro Person oder 540 Euro für zwei wohngeldberechtigte Personen in einem Haushalt plus 100 Euro für jedes weitere Familienmitglied)
- Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende und Personen, die ALG II- oder Grundsicherung beziehen. Wer Arbeitslosengeld I bekommt, erhielt eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro.
- Einmaliger Kinderbonus für Familien in Höhe von 100 Euro pro Kind. Außerdem wurde das Kindergeld zum 1. Januar 2023 um 18 Euro für das erste und zweite Kind erhöht. Außerdem beträgt der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigen Einkommen seit dem 1. Juli 2022 229 Euro – eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro.
- Mit Dezember 2022 wurde zudem die Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Ab dem 01. März 2023 (rückwirkend zum Januar 23) erhielten Verbraucherinnen und Verbraucher jeweils 80% ihres Strom-, Gas- oder Fernwärmeverbrauchs zu gedeckelten Preisen. Die Bremsen galten sowohl für Privathaushalte als auch für kleine und mittlere Unternehmen. Für diese Entlastung musste nichts beantragt oder von Ihnen veranlasst werden – Ihr Vermieter oder Ihr Energieversorger kümmerte sich für Sie darum. Die Strom- und Gaspreisbremse läuft zum Jahresende 2023 aus.
- Haushalte, die mit anderen Energieträgern heizen (z.B. Pellets, Heizöl oder Flüssiggas) konnten bis Oktober 2023 Entlastungen aus dem Härtefallfonds beantragen.
Unterstützung durch das Land Bremen
Das Land Bremen hat den Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren ausgeweitet. Näheres dazu unter Punkt Wer hilft, wenn die Rechnung nicht bezahlt werden kann?
Die finanziellen Mittel
Für die Umsetzung der erforderlichen sozialen und wirtschaftlichen Stützen sowie technische Umrüstungen hat der Senat über den Nachtragshaushalt 2022 Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt. Genutzt werden konnten die Mittel nur im Haushaltsjahr 2022.