Das Referat Z-1 ist zuständig für sämtliche personalrechtliche Angelegenheiten sowie Personalentwicklung und -planung sowie das Personalcontrolling. Hierzu gehört ebenso die Personalverwaltung für die Mitglieder des Senats, für die Beschäftigten der Senatskanzlei und der zugeordneten Ortsämter.
Daneben ist das Referat für den Haushalt, die Haushaltssteuerung und das Finanzcontrolling im Geschäftsbereich der Senatskanzlei verantwortlich. Weiterhin werden Umsatzsteuerangelegenheiten und die Steuerkoordination für den Geschäftsbereich der Senatskanzlei wahrgenommen.
Im Referat Z-1 liegt ebenfalls die Geschäftsführung der Betriebe gewerblicher Art der Senatskanzlei; diese umfassen die "Rathaustrauungen" sowie die "Überlassung der Veranstaltungsräume" im Rathaus an Externe.
Im Referat Z-1 werden darüber hinaus auch die Aufgaben des dezentralen Beteiligungsmanagement für die der Senatskanzlei zugeordneten bremischen Gesellschaften wahrgenommen.