Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Referat 60 ist die Mitwirkung und Koordinierung im Bundesrat, in dem alle 16 Länder vertreten sind. Die Beteiligung der Länder "bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union" ist im Grundgesetz in Artikel 50 verankert.
Die Freie Hansestadt Bremen verfügt entsprechend ihrer Einwohnerzahl über drei von 69 Stimmen im Bundesrat, der turnusgemäß bis zu 12 Mal pro Jahr zusammenkommt. Die Gesetzesvorhaben und EU-Vorlagen werden in der Regel vorab in den 16 Fachausschüssen der Länderkammer beraten, um das Bundesratsplenum vorzubereiten. Die Referentinnen und Referenten des Referats 60 bringen dort die bremischen Interessen entsprechend der fachlichen und politischen Einschätzung der senatorischen Dienststellen (Ressortprinzip) ein. Das endgültige Abstimmverhalten der Freien Hansestadt Bremen im Plenum des Bundesrates wird im Bremer Senat festgelegt. Die Vorbereitung und Koordinierung der Senatsbeschlüsse zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt der Bundesratsplenarsitzung ist eine der Hauptaufgaben der Referentinnen und Referenten des Referats 60.
Die Referentinnen und Referenten sind darüber hinaus für ihre jeweiligen Themengebiete Ansprechpersonen und arbeiten eng mit den Ressorts in Bremen zusammen. Neben der Wahrnehmung der Ausschusssitzungen im Bundesrat gehört die Beobachtung der Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und die Information der Bremer Ressorts über Vorhaben auf Bundesebene zu ihren Aufgaben. Sie pflegen zudem Kontakt zu den anderen Landesvertretungen sowie zu Bundesbehörden, Verbänden und Organisationen auf Bundesebene. Hinzu kommen Vorträge für Besuchergruppen im Rahmen politischer Bildung.
Informationen finden Sie auch auf der Website des Bevollmächtigten Bund und für Europa.