Die nach dem neuen Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter eingeführte Beirätekonferenz ersetzt den bisherigen Gesamtbeirat.
Die Beirätekonferenz setzt sich aus den Beiratssprecherinnen und Beiratssprechern der einzelnen Beiräte und weiteren Gästen zusammen. Sie tagt in der Regel viermal im Jahr öffentlich.
Die Senatskanzlei führt die Geschäfte in Absprache mit dem gewählten Sprechergremium.
An dieser Stelle werden wir ab der ersten Sitzung die jeweiligen Beschlussprotokolle und Einladungen für Sie veröffentlichen. Ebenso haben wir hier die Geschäftsordnung zur Information bereit gestellt, aus der die Aufgaben und die Zusammensetzung der Beirätekonferenz ersichtlich ist.