Die Senatskanzlei ist Genehmigungsbehörde für die ordnungsgemäße Verwendung und Nutzung des bremischen Staatswappens. Die Verordnung des Senats über den Gebrauch des bremischen Staatswappens, vom 14. Mai 1897 ( Brem.GBl. S. 51) regelt die wenigen Ausnahmen, in denen das bremische Staatswappen durch Private gebraucht werden darf.
Ansprechpartner in der Senatskanzlei sind Kerstin Lührßen und Heike Ludewigs, erreichbar unter wappen@sk.bremen.de